Was ist die Gratiszahnspange und wer Anspruch darauf?
Wer beurteilt, ob mein Kind Anrecht auf die Gratiszahnspange hat?

Seit Juli 2015 gibt es in Österreich die „neue“ Kassenzahnspange oder „Gratiszahnspange“, für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren mit starken Zahnfehlstellungen der Stufen IOTN 4 oder 5.

Nicht jeder hat Anspruch auf eine Gratiszahnspange – es muss eine Zahn- und/oder Kieferfehlstellung vorliegen, deren Korrektur aus medizinischen Gründen erforderlich ist! Mithilfe eines international üblichen Index (IOTN) wird der medizinische Behandlungsbedarf festgestellt. ( 1= kein Behandlungsbedarf; 5= sehr großer Behandlungsbedarf)

Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Erstberatung, bei der wir eine IOTN-Feststellung durchführen und Ihren Anspruch auf eine Gratis-Zahnspange klären!

Die Hauptbehandlung bei IOTN Grad 4 oder 5 („Gratiszahnspange“) darf nur mit Metallbrackets durchgeführt werden. Aufzahlungen für Keramikbrackets sind, bei Inanspruchnahme des Zuschusses der Krankenkasse, nicht zulässig.

Wer darf Patienten mit Anspruch auf eine Gratiszahnspange behandeln?

Auch der Wahl-Kieferorthopäde mit geeigneten Qualifikationen kann Patienten, die Anspruch auf die Kassenzahnspange „Gratiszahnspange“ (IOTN 4, 5) haben behandeln. Vor Behandlungsbeginn ist ein Antrag bei der Krankenkasse einzureichen. Bei positiver Prüfung werden 80-100% des Vertragstarifes für festsitzende Gratiszahnspangen rückerstattet.