Kosten einer Zahnspange & Kostenrückerstattung

Da die Kosten stark von der Behandlung, dem Behandlungsaufwand und der Art der Fehlstellung abhängen, bitten wir Sie sich einen Erstberatungstermin bei uns zu vereinbaren. Dabei erstellen wir einen individuellen Behandlungsplan nach Ihren Bedürfnissen und stellen Ihnen ein Angebot.

Gemeinsam besprechen wir den Heil- und Kostenplan, individuelle Zahlungsmodalitäten und Einsparungsmöglichkeiten und finden so eine optimale Gestaltung der Kosten. Das Wohlbefinden des Patienten ist uns wichtig!

Kosteinsparung durch

  • Kassenzuschuss (abhängig von Krankenkasse, Diagnose und Art der Behandlung)
  • Steuerlicher Ausgleich
  • Privatversicherung

Kostenübernahme Dr. Neuner:

Als qualifizierter Vertragspartner begleiten wir Sie und Ihr Kind bei der Behandlung mit der Gratiszahnspange – von der Evaluierung der Kieferfehlstellung im Zuge eines Beratungsgesprächs bis hin zu einem strahlenden Lächeln.

Kostenübernahme Gratiszahnspange Wahlarztordination DDr. Nemec:

Erstberatung: Kostenlos

IOTN Feststellung: EUR 50,-(derzeitige Rückvergütung durch die Krankenkasse beträgt EUR 40,-)

Interzeptive Therapie EUR 1100,- bis 1300,-

Von der Krankenkasse kann bis zu 80 % des derzeit gültigen Kassentraifs für das erste Behandlungsjahr rückerstattet werden.

Festsitzende Therapie EUR 3.000,- bis 6.800,- Gesamtkosten

Von der Krankenkasse kann bis zu 80 % des derzeit gültigen Kassentraifs rückerstattet werden. Bei der festsitzenden Therapie im Rahmen der Gratis-Zahnspange dürfen laut Krankenkasse ausschließlich Metall Brackets verwendet werden.

Ratenzahlung ohne Ratenzahlungsgebühren nach flexiblen Modell möglich.

Detaillierte Informationen

Kostenrückerstattung – Zuschuss durch die Krankenkasse

Zahnspangen für Erwachsene, unsichtbare Zahnspangen und Zahnspangen von all jenen Jugendlichen, die keinen Anspruch auf eine Kassenzahnspange (Patienten unter 18 Lj. + IOTN Grad 1, 2, 3) haben, sind privat zu zahlen. Sie haben jedoch die Möglichkeit auf einen Kostenzuschuss durch die Krankenkasse.

Somit haben Patienten, die keinen Anspruch auf eine kostenlose Zahnspange haben, die Möglichkeit, einen Teil der entstandenen Kosten von der Krankenkasse rückerstattet zu bekommen.

Nach jedem Beratungsgespräch erhalten die Patienten von uns einen Heil- und Kostenplan, den man bei der jeweiligen Krankenkasse, bei der man versichert ist, einreichen kann. Wird die Behandlung bewilligt, bekommt man von der Krankenkasse einen jährlichen Zuschuss. Die Höhe dieses Zuschusses variiert von Krankenkasse zu Krankenkasse. Ausgezahlt wird erst nach Einreichung der bezahlten Rechnung.

Auf Wunsch bekommen Sie von uns beim Erstgespräch ein Informationsblatt zum Ablauf der Kostenrückerstattung.

Wir unterstützen Sie, die maximale Leistung der Krankenkasse zu erhalten. Dafür erhalten Sie von uns die entsprechenden Formulare, die Sie dann an Ihre zuständige Krankenkasse senden.

Wir möchten uns Zeit für Sie und Ihre Fragen nehmen, deshalb bitten wir Sie, einen  unverbindlichen Beratungstermin zu vereinbaren.

Detaillierte Informationen

Steuerliche Absetzbarkeit von Zahnspangen

Kosten für Ihre Zahnspange – oder jene Ihrer Kinder – können im Rahmen des Lohnsteuerausgleiches bzw. der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden. Tragen Sie dazu alle im Kalenderjahr geleisteten Zahlungen unter den Posten „Außergewöhnliche Belastung“ ein. Die Höhe der Steuerersparnis ist dabei abhängig von der Höhe Ihres Einkommens.

Tipp: Aus steuerlicher Sicht ist es am besten, wenn Sie sämtliche Honorare innerhalb eines Jahres bezahlen.

Fragen Sie Ihren Steuerberater!

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Finanzministeriums unter folgendem Link: https://www.bmf.gv.at/steuern/familien-kinder/krankheit-behinderung/aussergewoehnliche-belastungen-mit-selbstbehalt.html

Detaillierte Informationen

Privatversicherung

Hier gilt es zu überprüfen, ob Ihre Zahnzusatzversicherung kieferorthopädische Leistungen deckt.